Schülerfahrtkostenerstattung

Schülerinnen und Schüler folgender vollzeitschulischer Bildungsgänge haben unter den unten genannten Voraussetzungen Anspruch auf Schülerfahrkostenerstattung in Form des Deutschlandtickets:

  • Ausbildungsvorbereitungsjahr (Vollzeit)
  • Einjährige Berufsfachschule (Vollzeit)
  • Fachschule / Berufsfachschule / Höhere Berufsfachschule
  • Gymnasiale Oberstufe

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Schulwegticket.

Anteiligen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben Berufsschüler/-innen in Bezirksfachklassen.
An unserer Schule betrifft das folgende Ausbildungsberufe:

  • Technische(r) Produktdesigner/-in
  • Technische(r) Systemplaner/-in
  • Zerspanungsmechaniker/-in (ab dem 2. Ausbildungsjahr)

Für Schülerinnen und Schüler von Bezirksfachklassen werden Schülerfahrkosten, soweit sie einen Eigenanteil von 50,00 € monatlich übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 50,00 Euro übernommen.

Für Berufsschüler/-innen in Bezirksfachklassen gilt, dass der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur Schule mehr als 5 km betragen muss oder aufgrund von Behinderung oder Krankheit ein Verkehrsmittel benutzt werden muss. Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu befördern. Die Nutzung privater Fahrzeuge mit Zahlung einer Wegstreckenentschädigung ist eine Ausnahme. Sie erfolgt nur, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Dieses ist vor Schuljahresbeginn mit dem Schulamt des Kreises Borken abzustimmen.

Auszubildende in der dualen Ausbildung (teilzeitschulische Bildungsgänge) können ab dem 01.08.2019 das neu eingeführte AzubiAbo nutzen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Azubi-Ticket.

Keinen Anspruch auf Schülerfahrkostenerstattung haben u.a. Schülerinnen und Schüler folgender Bildungsgänge:

  • Abendschule
  • Berufsschule (Ausnahme: Bezirksfachklasse)
  • Fachoberschulklasse (FOS) 12B und
  • Fachoberschulklasse 13