Kinderpfleger/-in – PIA (Praxis-Integrierte Ausbildung)

Ziel und Charakter

Die Berufsfachschule für Gesundheit / Erziehung und Soziales im Berufsfeld Sozialwesen mit dem Berufsziel Kinderpflegerin/ Kinderpfleger wendet sich besonders an junge Menschen, die sich bereits entschlossen haben, einen sozial-pflegerischen Beruf zu ergreifen und die neben der theoretischen Ausbildung praktische Erfahrungsmöglichkeiten suchen. Auch für diejenigen, die den mittleren Bildungsabschluss unter Einbeziehung von berufsbezogenen Inhalten erwerben möchten, bietet diese Berufsfachschule „Kinderpfleger / -in“ besonders gute Lernbedingungen.
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt eine abgeschlossene Berufsausbildung und die Fachoberschulreife. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger erlan-
gen Kenntnisse in der Betreuung, Pflege und Versorgung von Kindern. Theorie und Praxis sind in diesem Bildungsgang eng miteinander verzahnt. In den fachpraktischen Anteilen der Unterrichtsfächer erlangen die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, die für das Handeln in der Berufsrolle und im Berufsfeld elementar wichtig sind.
Besonderheiten – Was bedeutet „PIA“? PIA steht für die Abkürzung für „Praxis-Integrierte Ausbildung. Diese Ausbildungsform gibt es seit einigen Jahren auch in der Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher.
PIA bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler, ähnlich wie in einer herkömmlichen Berufsausbildung (z.B. im Tischler- oder Friseurhandwerk) 2 – 3 Tage pro Woche in einem Betrieb (in unserem Fall in einer Betreuungseinrichtung für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren) arbeiten und an den restlichen Wochentagen das Berufskolleg Bocholt-West besuchen. Schule und Ausbildungsort arbeiten in dieser Ausbildungsform eng zusammen, um alles Wichtige im Umgang mit Kindern und in der Betreuung von Kindern zu vermitteln. Nach zwei Jahren praxisintegrierter Ausbildung absolvieren die Schülerinnen und Schüler eine Abschlussprüfung, genau wie die Absolventen der vollzeitschulischen Ausbildung in der Kinderpflege

Dauer der Ausbildung

  • 2 Jahre in Teilzeitform

  • 2-3 Tage pro Woche in einer Betereuungseinrichtung

Voraussetzungen

  • 10-jährige Vollzeitschulpflicht erfüllt

  • Hauptschulabschluss

  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

  • Hygienebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

Abschlüsse und Qualifikationen

  • Berufsabschluss zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

  • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Möglichkeiten und Zusatzqualifikationen

  • Zertifikat „Bewegungsförderung in Verein und Kita“

  • Kurs „Erste Hilfe am Kind“

  • Die Belehrung nach § 42,43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) „Hygienebelehrung“

Wenn Du dich für den Bildungsgang KPF-PIA anmelden möchtest, geht’s hier lang!
Darüber hinaus besteht auch immer die Möglichkeit den Bildungsgang im Rahmen eines Schnuppertages aus nächster Nähe kennenzulernen. Wenn Du daran Interesse hast, melde Dich einfach in unserem Schulbüro, um einen Termin zu vereinbaren (Telefon: 02871 276000) oder schreibe eine Email direkt an die Bildungsgangleitung (Kontakt siehe rechts)!
Ansprechpartner für KPF-PIA
Melanie Stanik-Vriesen und Eva Goebel-Jüttner