
Friseurin/Friseur
Was macht eine Friseurin/ein Friseur?
Friseurinnen und Friseure sind kreative Künstlerinnen und Künstler, die sich auf die Gestaltung von Haaren spezialisiert haben. Dabei umfasst ihr Tätigkeitsfeld weit mehr als das reine Schneiden und Frisieren der Haare. Sie beraten ihre Kundinnen und Kunden individuell, um den perfekten Look zu finden. Dabei berücksichtigen sie stets die Gesichtsform, den Stil, die Haar- und Kopfhautgegebenheiten sowie persönliche Vorlieben. Ihre Aufgaben reichen vom Kürzen und Stylen der Haare bis hin zu Haarfärbungen und -tönungen, speziellen Strähnentechniken, Umformungen und ausgewählten Behandlungen zur Haarpflege. Außerdem kreieren sie atemberaubende Frisuren für besondere Anlässe wie Hochzeiten und Partys. Ständige Weiterbildung und das Verfolgen aktueller Trends sind für sie essenziell, um ihren Kundinnen und Kunden die besten Dienstleistungen anzubieten. Dieser abwechslungsreiche Beruf vereint Kreativität, Handwerkskunst und soziale Kompetenz und bietet vielfältige Möglichkeiten für alle, die eine Leidenschaft für Mode und Schönheit haben.
Welche Anforderungen werden an Friseurinnen/Friseure gestellt?
- Kreativität
- Handwerkliches Geschick
- Spaß am Umgang mit Menschen
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Soziale Kompetenz
- Flexibilität
- Eigenverantwortung
Wie werde ich ich Friseurin/Friseur?
Für den Beruf der Friseurin/des Friseurs, sind keine Eingangsvoraussetzungen festgelegt.
Wer Friseurin/Friseur werden möchte, muss sich in einem Friseursalon um einen Ausbildungsplatz bewerben. Die Adressen von Ausbildungsbetrieben können bei der Kreishandwerkerschaft (Bocholt/Europaplatz) erfragt werden. Der Ausbildungsbetrieb meldet die Auszubildende/den Auszubildenden zum Berufsschulunterricht am Berufskolleg Bocholt-West an.
Wie lange dauert die Ausbildung?
In der Regel dauert die Ausbildung drei Jahre. Die Ausbildungszeit kann für besonders leistungsstarke bzw. förderbedürftige Auszubildende verkürzt bzw. verlängert werden.
Welche Qualifikationen erhalte ich?
Die duale Berufsausbildung endet mit einer Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Stelle (Kammer). Unabhängig von dem Berufsabschluss wird in der Berufsschule der Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Mit dem Berufsschulabschluss wird der Erweiterte Erste Schulabschluss und bei entsprechendem Notendurchschnitt und dem Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) zuerkannt.







