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Informationen

Entfall der Maskenpflicht im Außenbereich

() on 18.06.2021

Ab Montag, 21.06.2021, ist es nicht mehr erforderlich, im Außenbereich der Schule eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
 

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat die Schulen des Landes über neue Regelungen für die Schulen im Hinblick auf den Infektionsschutz informiert.

 

Aufgrund der nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen entfällt ab Montag, 21.06.2021, die Maskenpflicht im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

 

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

 

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.

 

Die Schulmails können über den folgenden Link eingesehen werden:

 

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2021

 

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