Berufskolleg Bocholt-West | Schwanenstraße 19 - 21 | 46399 Bocholt | Telefon 02871 27600-0 | Telefax 02871 27600-12
 

 

Schülerinnen und Schüler folgender vollzeitschulischer Bildungsgänge haben unter den unten genannten Voraussetzungen Anspruch auf Schülerfahrkostenerstattung über FlashTicket und SchokoTicket:

  • Ausbildungsvorbereitungsjahr (Vollzeit)
  • Einjährige Berufsfachschule (Vollzeit)
  • Fachschule / Berufsfachschule / höhere Berufsfachschule
  • Gymnasiale Oberstufe
  • Fachoberschule - Klasse 11 und 12 - (Ausgenommen FOS 12B)
  • Bezirksfachklasse (Berufsschule)

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Schulwegticket.



Auszubildende in der dualen Ausbildung (teilzeitschulische Bildungsgänge) können ab dem 01.08.2019 das neu eingeführte AzubiAbo nutzen.
Aktuelle Informationen zum Kreis der Berechtigten, zum räumlichen Geltungsbereich und zum Fahrkartenpreis gibt es unter https://www.westfalentarif.de/de/azubiabo/.


Keinen Anspruch auf Schülerfahrkostenerstattung haben u.a. Schülerinnen und Schüler folgender Bildungsgänge:

  • Abendschule
  • Berufsschule (Ausnahme: Bezirksfachklasse)
  • Fachoberschulklasse (FOS) 12B und
  • Fachoberschulklasse 13

 

Für Berufsschüler/-innen in Bezirksfachklassen gilt, dass der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur Schule mehr als 5 km betragen muss oder aufgrund von Behinderung oder Krankheit ein Verkehrsmittel benutzt werden muss. Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu befördern. Die Nutzung privater Fahrzeuge mit Zahlung einer Wegstreckenentschädigung ist eine Ausnahme. Sie erfolgt nur, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Dieses ist vor Schuljahresbeginn mit dem Schulamt des Kreises Borken abzustimmen.

 

 

Weitere Informationen auf der Internetseite des Kreises Borken

 

 

Information zur Online-Beantragung von Schülerfahrtkostenerstattung

 

 

 

Online-Portal für Schülerfahrtkostenerstattung