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Aktuelle Nachrichten

Organisation der Corona-Selbsttestung

() on 16.04.2021

Seit dem 12.04.2021 besteht für Schülerinnen und Schüler unserer Schule die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche selbst zu testen.
 

 

Das Land NRW hat der Schule eine ausreichende Zahl von Corona-Selbsttests (Clinitest der Firma Siemens Healthcare) zur Verfügung gestellt. Umfassende Informationen dazu finden Sie hier.

 

Grundlegende Informationen zu den Randbedingungen der Selbsttestungen ergeben sich aus der Schul-Mail des Ministeriums für Schule und Bildung vom 14.04.2021 (Auszüge):

  • An den wöchentlich zwei Corona-Selbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.
  • Für die Schülerinnen und Schüler werden die Corona-Selbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben.
  • Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht der Lehrkräfte statt.
    Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest.
  • Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  • Der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Präsenzunterricht aus.
  • Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  • Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.
  • Soweit für Schülerinnen und Schüler Teilzeitunterricht, Unterricht nur an einem Tag oder nur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in einer Woche erteilt wird, nehmen sie an nur einem Corona-Selbsttest teil.
  • Das Datum der Selbsttests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet.
  • Der Schulleiter weist Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Corona-Selbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informiert das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  • Die Schule gewährleistet - soweit erforderlich - die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder sie von einer beauftragten Person abgeholt werden.
  • Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

 

Ergänzend dazu hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass die Verweigerung eines Selbsttests und der damit verbundene Ausschluss vom Präsenzunterricht als unentschuldigtes Fehlen und somit nichterbrachte Leistung negativ in die Leistungsbewertung einfließen kann.

 

 

Hinweise zum Ablauf der Corona-Selbsttestungen für Lehrkräfte und Interessierte:

  • Personen mit Symptomen dürfen gar nicht erst in die Schule kommen!
  • Am Tag der Testung holt die erste am Tag unterrichtende Lehrkraft vor der ersten Unterrichtsstunde der Klasse das Paket mit dem Testmaterial und den Vordruck zur Testdokumentation ab (Regal in Lehrergarderobe). Werden Klassen außerhalb des Standortes beschult, müssen die Testpakete ggf. am Vortag abgeholt werden. Bei kleinen zu testenden Lerngruppen sollte auf die angebrochenen Pakete zurückgegriffen werden. Einmalig erhalten jede Schülerin bzw. jeder Schüler eine Wäscheklammer als Halterung für das Teströhrchen (Bereitstellung in der Lehrergarderobe). Die Klammer wird mit dem Namen der Schülerin des Schülers beschriftet und ist immer zum Präsenzunterricht mitzubringen.
  • Zu Beginn der ersten Stunde wird die Klasse (bzw. der anwesende Teil bei geteilten Klassen) - falls noch notwendig - über die Handhabung der Selbsttests informiert. Dazu kann z. B. die Kurzanleitung des Selbsttests besprochen werden oder das Erklärvideo des Herstellers geschaut werden.
  • Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung der Klassenleitung selbst durch. Eine Hilfestellung durch die Lehrkraft (Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) ist nicht vorgesehen. Beim CLINITEST der Firma Siemens füllen die Lehrkräfte bzw. beauftragte Schülerinnen oder Schüler die Pufferlösung in die Teströhrchen. Um eine Verschmutzung des Tisches zu vermeiden werden die Materialien auf ein Papierhandtuch gelegt.
  • Die Lehrkräfte lesen die Testergebnisse nach 15 bis max. 20 Minuten selbst ab. Ein Hinweis der Schülerinnen und Schüler auf das Ergebnis reicht nicht aus!
  • Die Testergebnisse dürfen nicht später als 20 Minuten nach der Durchführung abgelesen werden, da das Ergebnis bei einem späteren Ablesen als falsch-positiv erkannt werden könnte.
  • Weigert sich eine Schülerin oder ein Schüler, am Test teilzunehmen, wird unmittelbar die Schulleitung informiert.
  • Weiterhin wird die Klassenleitung über die Testverweigerung informiert, die dafür Sorge trägt, dass an den Folgetagen eine Testung der Schülerin bzw. des Schülers erfolgt (unabhängig vom Testtermin der Klasse).
  • Es kann mit Blick auf die Gruppengröße erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen, um Abstände wahren zu können. Die Testmaterialien werden im beigefügten Müllbeutel gesammelt und im dafür bereitgestellten Container im Innenhof Bauteil 5 entsorgt.
  • Die ausgefüllte Testdokumentation wird nach dem Unterricht im Schulbüro abgegeben. Die nicht benötigten Testmaterialien werden in die Lehrergarderobe zurückgebracht. Die Anzahl der verbliebenen Tests wird auf dem Aufkleber vermerkt.

 

Auswertung des Selbsttests

  • Negativ: Das Vorhandensein nur der Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keiner Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis.
  • Ungültig: Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten. Der Test funktioniert nicht richtig und sollte mit einem neuen Test-Kit wiederholt werden.
  • Positiv: Das Vorhandensein von der Testlinie (T) und der Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis.

 

Im Falle eines positiven Tests

  • ist die betroffene Person von der testenden Lehrkraft bei gutem Wetter auf den Schulhof und bei schlechtem Wetter in das Elternsprechzimmer (115) zu bringen.
  • wird die Schulleitung informiert, die dann ggf. die Eltern kontaktiert und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.
  • wird das Gesundheitsamt von der Schulleitung informiert.
  • muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden, um das Testergebnis durch einen PCR-Test überprüfen zu lassen.
  • muss sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben und das Ergebnis des PCR-Tests abwarten.
  • Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen.
  • Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.


     

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