Berufskolleg Bocholt-West | Schwanenstraße 19 - 21 | 46399 Bocholt | Telefon 02871 27600-0 | Telefax 02871 27600-12
 

Abschluss

Administrator (admin) on 25.01.2014

, zuletzt modifiziert von Christoph Berger am 15.05.2018 um 11:25

Die Berufsausbildung schließt ab mit der Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung vor der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer).

 

Unabhängig davon erwerben Auszubildende in der Berufsschule den Berufsschulabschluß, wenn ihre Leistungen am Ende des Bildungsganges in allen Fächern mindestens ,,ausreichend" oder in nicht mehr als einem Fach ,,mangelhaft" sind.

 

Weiterhin können Umschülerinnen und Umschüler, die keinen Berufsschulabschluß haben, bei entsprechenden Leistungen den Berufsschulabschluß erwerben, wenn sie am Ende der Ausbildung eine Prüfung vor der zuständigen Stelle gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung erfolgreich ablegen.

 

 

Der Berufsschulabschluß ist dem Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß nach Klasse 10 - gleichwertig. Schülerinnen und Schülern wird neben dem Berufsschulabschluß der Sekundarabschluß I - Fachoberschulreife - zuerkannt, wenn sie eine Berufsschulabschlußnote von mindestens 2,5 (= ,,gut") erreichen, die Berufsabschlußprüfung bestanden und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse" nachgewiesen haben. Die Berufsausbildung kann auch mit dem Erwerb der Fachhochschulreife zu einem drei- oder dreieinhalbjährigen doppeltqualifizierenden Bildungsgang oder mit Zusatzqualifikation verbunden werden.




Zurück